Rechtliche Betreuung: Ehrenamtliches Engagement gefragt!
„Eine unserer wichtigen Aufgaben ist, ehrenamtliche Betreuuer:innen zu finden, zu schulen und – auf deren Wunsch – auch zu unterstützen!“ Gerlinde Bensmann vom AWO-Betreuungsverein berichtete jetzt im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt Münster über die rechtlichen Rahmenbedingungen und das breite Aufgabenspektrum, das vom Betreuungsverein abgedeckt wird. „Ein großer Teil der vom Betreuungsgericht verfügten rechtlichen Betreuungen wird von Angehörigen oder sonst nahestehenden Menschen (= ehrenamtliche Betreuer:innen) geleistet, die dann im Namen der hilfebedürftigen Person (= Betreute:r) tätig werden. Das ist gut so und macht eine sehr individuelle Unterstützung möglich. Gleichwohl sei es ratsam, sich über die zu leistenden Aufgaben und die übernommenen Verantwortlichkeiten gut zu informieren, sich schulen zu lassen oder sich im Einzelfall auch Beratungsunterstützungen bei den professionellen Berater:innen zum Beispiel des AWO-Betreuungsvereins zu holen, stellte Gerlinde Bensmann fest: „Wir werben für die ehrenamtliche Übernahme einer rechtlichen Betreuung, aber wollen auch niemanden alleine lassen.“
Im AWO-Kreisvorstand wurden auch weitere Aufgaben der Mitarbeiter:innen des AWO-Betreuungsvereins erläutert. Bei jeder neuen Betreuung wird ein Sozialbericht, als Grundlage einer Entscheidung über die Notwendigkeit einer Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erstellt. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für alle Bürger und auch das Führen von rechtlichen Betreuungen, für die keine ehrenamtlichen Personen benannt werden können.
„Sich über diese Dinge früh genug und fundiert zu informieren, bevor der Fall des Falles eingetreten ist“, so AWO-Kreisvorsitzender Helmut Hamsen, „wird oft versäumt: Gut, dass es diese Informationsmöglichkeit gibt!“